Wir sind ein eingetragener Vereind. Für euch sind die Satzung, Vereinsordnung und Hausordnung wichtig.
zur Satzung
zur Vereinsordnungzur Hausordnung
Satzung für Gäubodenstrategen e.V.
§ 1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Gäubodenstrategen“.
- Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.
- Der Sitz des Vereins ist Straubing.
§2 Zweck
- Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Ausübung von Gesellschaftsspielen in der Freizeitgestaltung, insbesondere der Tabletop- und Strategiespiele. Dadurch soll ein freundliches, geselliges und spielsportliches Miteinander gefördert werden.
- Der Verein wird zu diesem Zweck an Veranstaltungen teilnehmen und selbst immer wieder Schnuppertage organisieren. Die Veranstaltungen sollen der Freizeitgestaltung durch Spiel- und Malwettbewerbe für Jedermann mit Interesse an Tabletop- und Strategiespielen dienen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist immer zum 30.September möglich, mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Vorstand und mindestens 8 Wochen vor diesem Datum.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Form von Geldbeiträgen per Einzugsermächtigung zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird vom Vorstand festgesetzt. Zusätzliche Angaben finden sich in der Vereinsordnung.
§4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer.
- Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt.
§5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Jede Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen des Vereins an den Kreisjugendring Deggendorf zur Verwendung für die Jugendarbeit und Durchführung von Spieletagen.
Vereinsordnung
Gültigkeit ab 10.12.2016
§1 Teilnahme an Vereinstreffen
- Jedes Mitglied darf an Vereinstreffen teilnehmen um dem Zweck des Vereins nachzugehen (Gesellschaftsspiele, Tabletop, Basteln, Malen).
- Turniere sind nur mit Erlaubnis des Vorstands oder des Veranstaltungskoordinators durchzuführen.
- Das Eigentum des Vereins (z.B. Gelände, Spielothek) darf nur genutzt werden, solange jemand aus der Vorstandschaft oder eine berechtige Person anwesend ist.
- Nicht-Mitglieder dürfen Vereinstreffen nutzen um den Verein kennen zu lernen oder gegen Gebühr einen der Spieltische zu nutzen.
- Die jeweilige Hausordnung (Aushang im Veranstaltungsraum) ist einzuhalten.
- Die gesetzlichen Bestimmungen für Personen unter 18 Jahre zum Aufenthalt sind einzuhalten.
- Personen unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen im Vereinsheim sein.
§2 Mitgliedsbeiträge
- Der jährliche Beitrag für Mitglieder beträgt 30€.
- Der jährliche Beitrag für Schüler beträgt 30€.
- Der Beitrag ist jährlich per Lastschrifteinzug im Voraus zu leisten.
- Bei einem Beitritt während des Jahres / Quartals wird zum nächsten 1. der anteilige Beitrag eingezogen.
- Der Mitgliedsbeitrag kann sich erhöhen, falls es zum späteren Zeitpunkt ein festes Vereinsheim gibt. Der Beitrag wird aber nicht über 10€ monatlich liegen (Schüler und Studenten bleiben bei 5€)
§3 Vorteile der Mitgliedschaft
- Nutzung der Spielothek und des Tabletopgeländes.
- Vergünstigungen bei Turnieren, Ligen und anderen Veranstaltungen.
- Teilnahme an vereinsinternen Festen und Fahrten.
- Ausleihen von Spielen aus der Spielothek teilweise möglich.
§4 Nutzung für Nicht-Mitglieder
- Für Nicht-Mitglieder gibt es einen Schnuppertag, an dem sie die Spielothek, Gelände etc. kostenlos nutzen können wenn sie überlegen dem Verein beizutreten.
- Nach dem Schnuppertag kann die Nutzung für einen Tagesbeitrag von je 2€ ohne Mitgliedschaft und deren Vergünstigungen gestattet werden .
§5 Nutzung des Spielmaterials
- Sämtliches Spielmaterial (Gelände, Gesellschaftsspiele, Spieltische etc.) ist pfleglich zu behandeln.
- Beschädigungen, die über die normale Abnutzung bei Benutzung hinausgehen müssen bezahlt werden.
§6 Neuanschaffungen von Spielmaterial
- Der Vorstand führt einmal im Jahr eine Befragung durch, welches Material von den Mitgliedern am meisten gewünscht wird.
- Die Vorstandschaft und Ämterinhaber bestimmen gemeinsam für welches Material das Geld verwendet wird, das dafür vorgesehen ist. Dazu wird das Ergebnis der Umfrage mit berücksichtigt.
Hausordnung
noch nicht vorhanden